FAQ: Von der Prüfung bis zur möglichen Klage
Wie läuft der Verbraucheraufruf ab – und wie geht es danach weiter? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Teilnahme, Unterlagen, Fristen sowie allen weiteren Schritten.
Was ist das Ziel des Verbraucheraufrufs?
Wir suchen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Inkassoschreiben und weitere Unterlagen aus den Jahren 2025 und 2026.
Nur anhand der Originaldokumente und genauen Sachverhaltskenntnisse lässt sich die Rechtmäßigkeit der Forderungen und des Geschäftsmodells zuverlässig prüfen.
Je mehr Unterlagen vorliegen, desto fundierter können wir das Vertriebssystem rechtlich prüfen und mögliche Rechtsverstöße aufdecken.
Was kann ich von der Prüfung erwarten?
Die Teilnahme am Verbraucheraufruf ist der erste Schritt zu einer unabhängigen rechtlichen Prüfung der Geschäftspraktiken und des Geschäftsmodells der Pressevertriebszentrale (PVZ).
Ergibt diese, dass das Geschäftsmodell rechtwidrig ist, werden wir weitere rechtliche Schritten gegen den Anbieter prüfen.
Auch ihr Fall kann den Unterschied machen und künftig zu mehr Transparenz bei Abo-Modellen beitragen.
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Sie sind teilnahmeberechtigt, wenn Ihnen in den Jahren 2025/2026 ein Zeitschriften-Abo durch die PVZ untergeschoben wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Entscheidend sind Ihre Sachverhaltsschilderungen und eventuelle Vertragsunterlagen.
Dazu gehören insbesondere:
- Schilderungen, wie und wo Ihnen das Abo untergeschoben wurde sowie – soweit bekannt – wie die PVZ an Ihre Daten gelangt ist
- Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Inkassoschreiben
- Schriftverkehr mit der PVZ
- Widersprüche, die sie eventuell bereits eingelegt haben
Wichtig: Wir prüfen im Kontext des Aufrufs, ob es Angriffspunkte für eine Klage gibt. Eine Einzelfallprüfung mit entsprechender individueller Beratung ist davon nicht umfasst.
Haben Sie einen konkreten Beratungswunsch können Sie sich jederzeit einen Termin vereinbaren.
Für welchen Zeitraum werden Abrechnungen benötigt?
Bitte melden Sie Erfahrungen und Unterlagen, die sich auf die Jahre 2025 und 2026 beziehen.
Je vollständiger die Fallmeldung und Unterlagen, desto besser lässt sich das Geschäftsmodell nachvollziehen und rechtlich bewerten.
Wie kann ich meine Unterlagen einreichen?
Sie können Ihre Unterlagen auf drei Wegen einreichen:
- Online: Über unser Webformular auf dieser Seite
- Per Mail: verbraucheraufruf-pvz@vzs.de
- Persönlich: In unseren Beratungsstellen in Sachsen
Bitte reichen Sie möglichst Kopien oder digitale Scans ein. Originale sollten Sie selbst behalten.
Bis wann kann ich mich dem Verbraucheraufruf anschließen?
Unterlagen können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Danach beginnt die Auswertungsphase, sodass später eingehende Unterlagen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.
Was passiert nach Ablauf der Einsendefrist?
- Im September: Auswertung und rechtliche Prüfung der eingereichten Dokumente durch die Verbraucherzentrale Sachsen
- Mitte Oktober: Rückmeldung an Teilnehmende, ob ihre eingereichten Unterlagen im Fall einer Klage geeignet erscheinen.
- Im Anschluss: Entscheidung über das weitere Vorgehen – einschließlich der Frage, ob wir gerichtlich vorgehen und eine Unterlassungsklage erheben
Werde ich über das weitere Vorgehen informiert?
Ja. Alle Teilnehmenden erhalten eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Prüfung und zum weiteren Vorgehen. Erste Informationen sind voraussichtlich ab Mitte September verfügbar.
Bitte sehen Sie von Zwischenanfragen ab. Wir melden uns nach der Prüfung Ihrer Unterlagen bei Ihnen.
Wichtig: Diese Prüfung ersetzt keine Beratung. Insofern Sie eine Beratung zu Ihrem Fall wünschen, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein! Die Teilnahme am Verbraucheraufruf und die Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Verbraucherzentrale Sachsen sind für Sie kostenlos.
Hier geht's zum Verbraucheraufruf
Wie war es bei Ihnen? Melden Sie hier Ihren persönlichen Fall.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.