Sammelklage gegen ExtraEnergie: Noch bis zum 13. Juli anmelden!

Stand: 25. Juni 2026

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um teilweise mehr als 200 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH massiv die Preise für Strom- und Gaskund:innen, auch bei Verträgen mit Preisgarantien.
  • Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.
  • Jetzt können sich Betroffene im Klageregister anmelden und so an der Sammelklage beteiligen.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen ExtraEnergie?

Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH die Preise für Gas- und Stromkund:innen teils um mehr als 200 Prozent – und das auch bei Verträgen, bei denen eine Preisgarantie vereinbart war. So berichteten Verbraucher:innen, dass eine Kilowattstunde Gas mitunter statt 7,78 Cent (brutto) dann 24,31 Cent kosten sollte. Für Strom mussten einige Betroffene statt 31,07 Cent (brutto) 68,39 Cent für die Kilowattstunde zahlen.

ExtraEnergie hatte die Preiserhöhung pauschal damit begründet, dass die Beschaffungskosten gestiegen seien. Das ist nach Auffassung des vzbv in der Form unzulässig, sowohl für Verträge mit als auch ohne Preisgarantie. „Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Deshalb reichte der vzbv im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.

Ziel ist, Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. Dies umfasst unter anderem die Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie, die ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören.

Schon im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters als nicht tragfähig bezeichnet (Az. I-20 U 318/22). Trotzdem versuchte ExtraEnergie die Forderungen zum Beispiel mit Inkassoschreiben bei den Kund:innen durchzusetzen.

Wie kann ich bei der Sammelklage mitmachen?

Noch bis zum 13. Juli können Sie sich der Sammelklage anschließen, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Informationen, wie das geht, finden Sie im Klage-Check des vzbv.

Zunächst wird überprüft, ob Ihr Fall zu der Sammelklage passt. Falls ja, bekommen Sie im Anschluss konkrete Tipps, wie Sie sich im Klageregister eintragen können. Wichtig zu wissen: Sobald Sie sich wirksam eingetragen haben, verjähren Ihre Ansprüche nicht – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert.

Der vzbv rechnet damit, dass über 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.  

Über den News-Alert des vzbv bleiben Sie auf Stand, wenn es Neuigkeiten zum Verfahren gibt.

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