Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick

Stand: 22. April 2026

Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer*innen hat damit ein Ende.

Seitdem das BGH-Urteil gefallen ist, berechnen wir die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. 

Um diesen Gesamtbetrag lagen die Sparkassen
nach unseren Berechnungen falsch: 
256.043.072 Euro

Was das Urteil für Sparer*innen bedeutet

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zinsstreit ist richtungsweisend für die gesamte Branche und alle weiteren Klagen. Alle wichtigen Fragen und Antworten für Mitklagende und andere Prämiensparer*innen in unserem kompakten FAQ.

Was bisher geschah: Alle Informationen zum Rechtsstreit

Die Verbraucherzentrale Sachsen befindet sich seit Jahren in der Auseinandersetzung um eine verbraucherfreundliche Zinsanpassung. Worum es geht und welche Bedeutung die Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen haben, lesen Sie hier. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.