Musterfeststellungsklagen: Alle Infos zum Rechtsstreit

Stand: 09. Juli 2024

Die Verbraucherzentrale Sachsen blickt auf einen jahrelangen Zinsstreit mit sächsischen Sparkassen zurück. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Ostsächsischen Sparkasse Dresden den geltenden Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt. Das Verfahren in der Übersicht.

Was ist passiert?

  • Der Zinsstreit dreht sich um die Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“. Diese wurden in den 1990er Jahren vielfach zur Altersabsicherung abgeschlossen und flexibel verzinst. Die Kriterien zur Anpassung der Zinsen wurden bereits 2004 und 2010 vom BGH definiert. Allerdings haben sich die Sparkassen bisher nicht daran gehalten.
  • Die Verbraucherzentrale Sachsen hat aus diesem Grund gegen die Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen, Bautzen, Muldental, Mittelsachsen, die Erzgebirgssparkasse und die Ostsächsischen Sparkasse Dresden neun Musterfeststellungsklagen eingereicht, um Kund*innen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die Musterfeststellungsklagen: Eine Übersicht

Ostsächsiche Sparkasse

Rund 650 Sparende haben sich dieser Musterklage angeschlossen. Am 09. Juli 2024 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XI ZR 44/23) über den geltenden Referenzzinssatz. Die höchstrichterliche Entscheidung hat erheblichen Einfluss auf alle weiteren Klagen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Details

Erzgebirgssparkasse

Rund 2.220 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Erzgebirgssparkasse angeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Erzgebirgssparkasse gegen das Musterfeststellungsurteil am 1. Juli 2025 abgewiesen (Az. XI ZR 16/24). Das Urteil ist damit rechtskräftig und das letzte in jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen neun sächsischen Sparkassen und der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Details

Sparkasse Vogtland

Rund 1.100 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Vogtland angeschlossen. Am 20. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (AZ.: 5 MK 1/19) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 28. August 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Sparkasse Zwickau

Rund 750 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Zwickau angeschlossen. Am 19. Juni 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 5 MK 1/20) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 02. August 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (Az.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Sparkasse Mittelsachsen

Rund 320 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen angeschlossen. In diesem Verfahren gibt es noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch hat der BGH am 9. Juli 2024 im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden entschieden. Dieses Urteil hat Einfluss auf alle weiteren Klagen. Betroffene Kund*innen sollten sich mit Blick auf mögliche Vergleichsangebote seitens der Sparkasse also nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Die Details

Sparkasse Bautzen

Rund 380 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Bautzen angeschlossen. Am 19. Juni 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 5 MK 3/20) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 22. Juli 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Sparkasse Meißen

Rund 610 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Meißen angeschlossen. Am 19. Juni 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 5 MK 3/20) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 30. Juli 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Sparkasse Muldental

122 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Muldental angeschlossen. Am 17. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (AZ.: 5 MK 4/20) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 28. August 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Sparkasse Leipzig

Rund 1.300 Sparende haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig angeschlossen. Am 20. Dezember 2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (AZ.: 5 MK 1/19) den Referenzzinssatz festgelegt. Das Urteil ist am 28. August 2024 rechtskräftig geworden. In einem ähnlichen Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09. Juli 2024 (AZ.: XI ZR 44/23) ebenso über den Referenzzinssatz geurteilt. Die Details

Nach allen Verfahren des Oberlandesgerichts Dresden, in denen bisher ein Urteil ergangen ist, gilt: Die Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen sind unwirksam und die Verjährung der Ansprüche beginnen erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages. 

Es müssen also für die gesamte Vertragslaufzeit Zinsen nachgezahlt werden, falls diese falsch berechnet wurden. Diese Urteile hat auch der BGH mehrfach bestätigt.

Beratungsoptionen

Ich bin Mitkläger*in in einer (sächsischen) Musterfeststellungsklage
  • Prämiensparer*innen können sich mit uns über die bisherigen Erfolge freuen. Das Oberlandesgericht hat der Verbraucherzentrale Sachsen in den wichtigsten Punkten Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung bestätigt.
  • Die Klauseln zur Zinsanpassung sind rechtswidrig und die Ansprüche werden frühstens ab dem Zeitpunkt einer wirksamen Beendigung des Vertrages fällig und verjähren dann nach drei Jahren. Die Zinsanpassung erfolgt monatlich. Dabei gilt ein relativer Zinsabstand. Als Referenzzinssatz wurde der WU 9554 festgelegt.
  • Wir fordern die sächsischen Sparkassen zur umgehenden Neuberechnung und Auszahlung der Zinsen auf. Wenn sich Ihre Sparkasse nicht meldet, werden Sie selbst aktiv. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
     
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Ich habe einen Prämiensparvertrag, aber weder geklagt noch berechnen lassen
  • Die Urteile stärken die Rechtsposition aller Prämiensparer*innen. Viele Verträge sind identisch oder ähnlich.
  • Wichtig: Die dreijährige Verjährung nach Vertragsbeendigung gilt nur für Verbraucher*innen, die sich den Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche.
     
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Das Problem mit dem Referenzzinssatz

Wie der Zins genau zu berechnen ist, hat das Oberlandesgericht Dresden erstmalig im Urteil gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden am 22. März 2023 festgelegt. 

Es handelt sich dabei um den Referenzzinssatz mit dem vormals bekannten Kürzel WU9554. Zudem hat das Gericht entschieden, dass kein gleitender Durschnitt gebildet wird. 

Gleiches gilt für die Verfahren gegen die acht anderen sächsischen Sparkassen. Der BGH hat diesen Zinssatz am 09.07.2024 bestätigt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.