Worauf Sie beim Staubsauger-Kauf achten sollten

Stand:
Wer einen Staubsauger kaufen möchte, hat die Qual der Wahl: Mit Kabel oder Akku oder gleich ein Saugroboter? Energiebewusste orientieren sich an der Wattzahl und unabhängigen Verbrauchertests.
Eine Katze steht neben einem herunter geworfenen Blumentopf, während jemand staubsaugt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Akkusauger sind gut geeignet für kleine Bodenflächen, Staubsauger mit Kabel oft besser bei Teppichböden.
  • Für Staubsauger gibt es kein EU-Energieeffizienzlabel.
  • Wer Energie sparen möchte, achtet auf eine niedrige Wattzahl und unabhängige Produkttests.

 

On

Staubsauger: Was ist Ihnen beim Kauf wichtig?

Wer in Deutschland einen neuen Staubsauger kaufen möchte, kann unter rund 1.000 verschiedenen Modellen wählen. Aber was ist Ihnen persönlich bei der Auswahl wichtig? Ist es der Preis? Ob das Gerät mit Kabel oder Akku, mit Beutel oder ohne betrieben wird? Oder kommt es Ihnen eher auf Saugleistung, Lautstärke und Energieverbrauch an? Soll das Gerät für Allergiker:innen geeignet sein? Ein weiteres Kriterium kann die praktische Handhabung sein, also wie gut der Staubsauger beispielsweise in Ecken kommt, ob er leichtgängig fährt oder sogar ganz alleine saugt.

Eine gute Orientierung für die Kaufentscheidung bieten unabhängige Testergebnisse wie die von der Stiftung Warentest.

Eine hohe Wattzahl heißt nicht automatisch, dass die Saugleistung und Reinigungskraft eines Gerätes besonders hoch sind. Auch Staubsauger mit einer niedrigen Wattzahl liefern gute Ergebnisse.

Kabel oder Akku?

Überlegen Sie, einen Akku-Staubsauger zu kaufen, weil Sie dann das lästige Kabel nicht hinter sich herziehen müssen? Dann sollten Sie unbedingt einen Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest werfen. Demnach überzeugen nicht alle getesteten Modelle bei der Saugleistung. Hinzu kommt, dass einige Geräte viel Staub gleich wieder auspusten und die Staubbox häufig nur umständlich zu reinigen ist. Für Allergiker sind Sauger mit Staubboxen daher ungeeignet. Außerdem sind die Akkusauger recht laut (80 Dezibel), teilweise reicht der Akku nicht lange, so dass Sie den Sauger häufig aufladen müssen.

Sie benötigen zwar weniger Strom als herkömmliche Bodenstaubsauger, sind aber in der Reinigungsqualität vielfach (noch) nicht mit guten Bodenstaubsaugern zu vergleichen.

Fazit: Geeignet sind die Akkusauger für kurzes Saugen und vor allem für Haustierbesitzer. Denn die Kabellosen mit einer rotierenden Bürste punkten, wenn es darum geht, Tierhaare von Teppichen zu entfernen.

Saugroboter: praktisch, aber weiterhin teurer als herkömmliche Sauger

Auch die besten automatisch oder per App betriebenen Saugroboter können bei der Staubaufnahme nicht mit einem guten Bodenstaubsauger mithalten. Es geht eher darum, sichtbaren Schmutz oder Tierhaare zu entfernen.

Sie eignen sich vor allem für glatte Böden und Räume mit wenig Einrichtung, denn sie müssen sich ja regelmäßig selber durch die Zimmer navigieren, und Hindernisse sind für sie nicht immer leicht zu überwinden.

Ihre Leistung und ihr Strombedarf sind eher gering, auch wenn sie das ganze Jahr im Stand-by-Modus bleiben und dazu gedacht sind, fast täglich im Einsatz zu sein. Achten Sie bei der Auswahl trotzdem auf den Verbrauch, auf die Saugleistung und die Lautstärke. Die Preisunterschiede sind erheblich. Im Vergleich zu Staubsaugern sind Staubsaugroboter sehr viel teurer.

Testergebnisse finden Sie ebenfalls bei der Stiftung Warentest.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen elektrischen Akku-Saugwischer zu zulegen, sollte unbedingt einen Blick auf die Prüfergebnisse der Stiftung Warentest werfen. Hier finden Sie auch Tests zu Wischrobotern. Vor dem Kauf lohnt es sich zu überlegen, ob sich solche Geräte für Ihre Fußböden wirklich eignen. Laut Stiftung Warentest finden sich keine überzeugenden Argumente, welche Arbeitserleichterung oder Zeitersparnis das elektrische Wischen mit sich bringen könnte. 

Wattzahl gibt Auskunft über Stromkosten

Leider können sich energiebewusste Verbraucher:innen nicht so einfach über den Stromverbrauch eines Staubsaugers informieren, da es nach einem Gerichtsurteil seit einigen Jahren kein Energielabel mehr für diese Geräte gibt. Die EU plant, es für 2024 wieder einzuführen.

Wer einen neuen Staubsauger kaufen will, kann nun die Herstellerangaben zur Leistung des Gerätes, also die Wattzahl, als Vergleichsmaßstab heranziehen. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Wattzahl, desto geringer ist der Stromverbrauch.

Die sparsamsten kabelgebundenen Bodenstaubsauger haben etwa eine Leistung von 400 Watt. Sie verbrauchen bei 52 Stunden Betriebszeit im Jahr (1 Stunde pro Woche) nicht mehr als 21 Kilowattstunden (kWh). Das macht etwas mehr als 6 Euro Stromkosten im Jahr aus.

Weniger effiziente Sauger mit einer Wattzahl von bis zu 900 Watt können im Jahr 43 kWh verbrauchen und somit Stromkosten von etwas knapp 13 Euro verursachen.

Bei den Berechnungen wurden ein Arbeitspreis von 30 Cent pro Kilowattstunde Strom zu Grunde gelegt. Ein Grundpreis wurde nicht berücksichtigt.

So richtig viel können Sie mit einem besonders sparsamen Staubsauger also nicht sparen. Deshalb lohnt es sich auch nicht, alte, noch funktionierende Staubsauger auszutauschen - selbst wenn sie noch 1.600 Watt haben.

Dezibel-Angabe: Wie leise ist der Staubsauger?

Staubsauger können erheblichen Lärm verursachen. Achten Sie beim Kauf auf ein möglichst leises Gerät. Der Geräuschpegel wird in Dezibel angegeben. Jede Zunahme des Schalls um etwa 10 Dezibel empfinden wir als Verdoppelung der Lautstärke.

Der Geräuschpegel von Staubsaugern liegt bei 70 bis 90 Dezibel, sehr leise Staubsauger erreichen derzeit weniger als 65 Dezibel.

Staubfilter als Schutz für Allergiker

Für Hand- und Bodenstaubsauger sind Mehrfachfilter mit doppellagigen Papierbeuteln für die groben Schmutzteile Standard. Die meisten Staubbeutelpackungen beinhalten Motorschutz- und einen oder mehrere Abluftfilter. Diese Mikrofilter können mit Hilfe der elektrostatischen Aufladung Feinstaub besonders gut zurückhalten.

Falls Sie auf Hausstaub allergisch reagieren, achten Sie darauf, dass das Gerät einen HEPA- oder einen ULPA-Filter besitzt. Diese speziellen Abluftfilter halten mehr als 99 Prozent aller Teilchen bis zu einer Größe von 0,3 Mikrometern zurück (das menschliche Haar hat einen Durchmesser von ca. 50 Mikrometern). Kleinste Teilchen wie Pollen, Bakterien und Ausscheidungen der Hausstaubmilbe, die für die Hausstauballergie verantwortlich sind, halten diese Filter zurück.

Eine meist vorhandene Filterwechselanzeige signalisiert Ihnen, wann Sie den Staubbeutel austauschen sollten.

Bürstsauger sind Spezialisten für Haushalte mit Tieren

Bürstsauger besitzen eine eingebaute rotierende Bürste, die den Schmutz aus den Fasern kämmt. Sie eignen sich besonders für Wohnungen mit Haustieren, die Haare verlieren. Falls Sie unter allergischen Beschwerden leiden, achten Sie auf einen HEPA-Filter.

Auch Bürstsauger werden mittlerweile mit einem Staubbehälter statt eines Staubbeutels angeboten.

Achten Sie auf das Gewicht, denn Bürstsauger sind schwerer als Bodenstaubsauger mit Schlitten.

Wohin mit dem Altgerät?

Ihr Altgerät können Sie bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben oder im Zuge des Neukaufs über den Händler entsorgen lassen.

Ratgeber-Tipps

Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.