Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse?

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Die Knochendichtemessung, auch Osteodensitometrie, wird häufig als IGeL abgerechnet. Dabei ist sie nicht erst bei einem Knochenbruch Kassenleistung. Seit einem Beschluss von 2013 reicht auch ein konkreter Befund für einen Knochenschwund, der mit Medikamenten behandelt werden soll.
Arzt mit Röntgenbild

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Patient:innen alle fünf Jahre Anrecht auf eine von der Krankenkasse bezahlte Knochendichtemessung.
  • Die Knochendichtemessung kann nach fünf Jahren wiederholt werden, in begründeten Ausnahmefällen auch früher.
  • Vertragsärztinnen und -ärzte müssen die Knochendichtemessung als Kassenleistung anbieten. Fehlt ihnen die nötige Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, müssen sie Patient:innen an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung verweisen.
  • Die private Abrechnung einer kassenärztlichen Leistung ist nicht zulässig.
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Betroffene können bei der Patientenberatungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes die Adressen von qualifizierten Ärzten erhalten, die eine Knochendichtemessung auf Kassenkosten durchführen.

Als reine Früherkennung, also ohne Krankheitsanzeichen, ist die Knochendichtemessung immer eine Privatleistung (IGeL).

Was ist Osteoporose?

Osteoporose (Knochenschwund) ist eine Skeletterkrankung, bei der die Knochen ihre Festigkeit verlieren und deswegen leichter brechen. Frauen erkranken mehr als drei Mal so häufig an Osteoporose wie Männer, insbesondere mit zunehmendem Alter. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen sind nach Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 24 Prozent der Frauen von Osteoporose betroffen. Wichtigster Grund hierfür ist ein verringerter Hormonspiegel an Östrogen nach den Wechseljahren. Osteoporose kann auch als Begleiterscheinung anderer Krankheiten oder als Folge von Medikamentenbehandlungen, insbesondere Cortison, auftreten.

Was ist die Knochendichtemessung?

Die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) kann, neben anderen ärztlichen Untersuchungen, die Diagnose Osteoporose untermauern. Hierbei wird die Knochenfestigkeit anhand des Mineralsalzgehaltes und der Knochenqualität bestimmt. Das derzeit empfohlene und von medizinischen Expert:innen und Krankenkassen anerkannte Verfahren zur Messung der Knochendichte ist die DXA-Messung.

Sie ist eine strahlungsarme Röntgenmethode, bei der in der Regel Hüfte und Lendenwirbelsäule der Patient:innen geröntgt werden. Als Ergebnis dieser Messung wird ein sogenannter T-Score ermittelt: Während ein T-Score von 0 bis -1 als normal und ein T-Score von -1 bis -2,5 nur als vermindert gilt, deutet ein T-Score von weniger als -2,5 auf eine bestehende Erkrankung an Osteoporose hin.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Patient:innen alle fünf Jahre Anrecht auf eine von der Krankenkasse bezahlte Knochendichtemessung. Aufgrund des Krankheitsverlaufs oder anderer klinischer Gründe kann die Messung ggf. auch früher wiederholt werden.

Auf Beschluss des höchsten Gremiums im deutschen Gesundheitswesens, dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), hat seit Januar 2014 ein erweiterter Personenkreis Anrecht auf eine kassenfinanzierte Knochendichtemessung. Die Messung ist nicht erst dann Kassenleistung, wenn ein Knochenbruch vorliegt, sondern bereits dann, wenn der Arzt die Absicht hat, aufgrund konkreter Befunde einen Knochenschwund mit Medikamenten zu behandeln.

Dies sind Beispiele für Befunde, bei denen eine medikamentöse Therapie der Osteoporose indiziert sein kann und die Knochendichtemessung damit zur Kassenleistung wird:

  • hochdosierte Behandlung mit Cortison. Die Einnahme von Cortison über eine längere Zeit gilt als ein Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Osteoporose.
  • Vorliegen bestimmter Risiko-Erkrankungen (u.a. Diabetes Typ 1, Rheuma, Rauchen/COPD, Herzinsuffizienz, Epilepsie, Zöliakie) in Verbindung mit alters- und geschlechtsbedingt erhöhtem Frakturrisiko (z.B. bei Frauen nach der Menopause).
  • Bei Frauen ab dem 70. Lebensjahr und Männern ab dem 80. Lebensjahr wird die Knochendichtemessung von den medizinischen Fachgesellschaften generell empfohlen.

Als reine Früherkennung, also ohne Krankheitsanzeichen bzw. alters- oder geschlechterbedingter Indikation, ist die Knochendichtemessung immer eine Privatleistung (IGeL) und muss von den Patient:innen selbst bezahlt werden.

Marktcheck: Knochendichtemessung oft IGeL- statt als Kassen-Leistung

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW an 69 Vertragsarztpraxen zeigt: Die Zahl der Facharztpraxen, die eine Knochendichtemessung mit der sogenannten DXA-Methode, einem speziellen Röntgenverfahren, überhaupt anbieten, ist vor allem in ländlichen Regionen sehr gering.

Falls die Untersuchung angeboten wird, können Versicherte die Knochendichtemessung jedoch oft nicht als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Betroffene müssen diese dann zu Unrecht aus eigener Tasche, als