Preissprung bei Leipziger Fernwärme: Senden Sie uns Ihre Unterlagen
Sie beziehen Fernwärme der Leipziger Stadtwerke und sind direkte*r Vertragspartner*in? Senden Sie uns Ihre Vertrags- und Abrechnungsdokumente zu.
Wer kann Unterlagen einreichen?
- Hauseigentümer*innen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- private Vermieter*innen
Mieter*innen mit Zugang zu Vertrags- oder Abrechnungsunterlagen für das Gesamtobjekt/Haus etc.
Hinweis für Mieter*innen:
Eine reine Heizkostenabrechnung reicht nicht aus, selbst wenn das Gebäude mit Fernwärme beheizt wird. Bei Unsicherheiten oder auffällig hohen Nachzahlungen wird empfohlen, die Beratung der Verbraucherzentrale zu kontaktieren.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Fernwärmeverträge inklusive Anlagen
- Preisanpassungsschreiben
- Jahresabrechnungen der letzten 5 bis 10 Jahre
- Schriftwechsel zu Abrechnungen oder Widersprüchen
Wie können Sie die Unterlagen einreichen?
Die Unterlagen können über das untenstehende Online-Formular eingereicht oder in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen abgegeben werden.
Überprüfung Ihres Fernwärmevertrags
Bis wann kann ich meine Unterlagen einsenden?
Die Unterlagen werden vorerst bis zum 31. August gesammelt. Die Auswertung nimmt anschließend einige Zeit in Anspruch. Über Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert die Verbraucherzentrale Sachsen alle Teilnehmenden. Erste Rückmeldungen sind voraussichtlich ab Ende August zu erwarten.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

