Preissprung bei Leipziger Fernwärme: Senden Sie uns Ihre Unterlagen

Stand: 30. Juni 2026

Sie beziehen Fernwärme der Leipziger Stadtwerke und sind direkte*r Vertragspartner*in? Senden Sie uns Ihre Vertrags- und Abrechnungsdokumente zu.

Wer kann Unterlagen einreichen?

  • Hauseigentümer*innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • private Vermieter*innen
  • Mieter*innen mit Zugang zu Vertrags- oder Abrechnungsunterlagen für das Gesamtobjekt/Haus etc. 
     

    Hinweis für Mieter*innen:
    Eine reine Heizkostenabrechnung reicht nicht aus, selbst wenn das Gebäude mit Fernwärme beheizt wird. Bei Unsicherheiten oder auffällig hohen Nachzahlungen wird empfohlen, die Beratung der Verbraucherzentrale zu kontaktieren.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Fernwärmeverträge inklusive Anlagen
  • Preisanpassungsschreiben
  • Jahresabrechnungen der letzten 5 bis 10 Jahre
  • Schriftwechsel zu Abrechnungen oder Widersprüchen

Wie können Sie die Unterlagen einreichen?

Die Unterlagen können über das untenstehende Online-Formular eingereicht oder in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen abgegeben werden.

Überprüfung Ihres Fernwärmevertrags



Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Prüfung:

  • Fernwärmeversorgungsvertrag inkl. aller Anlagen
  • eventuelle Vertragszusätze und/oder Vertragsverlängerungen
  • Preisänderungsschreiben/Produktanpassungen
  • Abrechnungen
  • Unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (PDF zum Download)
Nur eine Datei möglich.
10 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg png pdf docx.

Hinweis für Mieter*innen: 

Als Mieter*in sind Sie beim Bezug von Fernwärme nicht direkter Vertragspartner der Leipziger Stadtwerke. Dennoch sind wir an möglichst vielen Unterlagen zur Prüfung interessiert. Sie haben das Recht, auf Grundlage Ihrer Heizkostenabrechnung Einsicht in die Abrechnungs- und Vertragsunterlagen für Ihr Haus über Ihre Hausverwaltung bzw. Vermietung zu nehmen. Sollten Sie auf diesem Weg Unterlagen erhalten – diese sollten entsprechend der Auflistung vollständig sein – können Sie uns diese gerne zukommen lassen.


Bis wann kann ich meine Unterlagen einsenden?

Die Unterlagen werden vorerst bis zum 31. August gesammelt. Die Auswertung nimmt anschließend einige Zeit in Anspruch. Über Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert die Verbraucherzentrale Sachsen alle Teilnehmenden. Erste Rückmeldungen sind voraussichtlich ab Ende August zu erwarten.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.